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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen
1.
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei
Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu
widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an
XDREAM-OPTICS.
2.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn,
die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt
und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und
autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
3.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CD-R, DVDs, CD-ROMs,
Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom
Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei
Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen.
|
- Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen regeln die gesamten Rechtsbeziehungen
der Vertragschließenden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn
sie von XDREAM-OPTICS schriftlich bestätigt sind.
Diese Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen laufender
Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse, auch
wenn sie nicht noch einmal besonders vereinbart werden.
Zuwiderlaufende oder entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten XDREAM-OPTICS nicht, auch
wenn XDREAM-OPTICS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von
XDREAM-OPTICS schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für eine
Abänderung bzw. Aufhebung der vorstehend vereinbarten Schriftform.
-
Angebotsbedingungen/Auftragsbestätigung
-
Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und
Angeboten sowie Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, wenn
sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
-
Für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung ist die
schriftliche Auftragsbestätigung von XDREAM-OPTICS oder, falls eine
solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers
maßgebend. Ein Auftrag kommt grundsätzlich erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung durch XDREAM-OPTICS zustande.
- Preise
-
Die Preise verstehen sich grundsätzlich brutto in
EURO ab Lieferort Oberkirch, ausschließlich Verpackung, Transport,
sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation), sowie der bei Lieferung
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
-
Die Rechnungsstellung erfolgt nach §19 Abs.1
Umsatzsteuergesetz ohne Berechnung der Umsatzsteuer.
- Zahlungsbedingungen
-
Sämtliche Zahlungen für Waren sind ohne Abzug vor
Versand der Waren zu leisten.
Bei Lieferung auf Rechnung gilt eine Frist von 10 Tagen nach dem
Rechnungs-ausstellungsdatum (Zahlungseingang).
-
Falls XDREAM-OPTICS eine Zahlung durch Scheck und
Wechsel akzeptiert, gilt die Zahlung erst mit Einlösung als bewirkt.
Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
-
Der Besteller kann gegenüber den Zahlungsansprüchen
von XDREAM-OPTICS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
-
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder
liegen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers vor, so
kann XDREAM-OPTICS Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen,
auch der noch nicht fälligen, Rechnungen verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückbehalten, noch nicht bezahlte Lieferungen auf
Kosten des Bestellers zurückholen sowie die Weiterarbeit an noch
laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen XDREAM-OPTICS auch
zu, wenn der Besteller trotz Mahnung und nach Fristsetzung keine Zahlung
leistet.
-
Kommt der Besteller mit Abnahme des
Vertragsgegenstandes in Verzug, so ist XDREAM-OPTICS berechtigt, eine
angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag
zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. XDREAM-OPTICS kann
hierbei ohne besonderen Nachweis einen pauschalierten Schadensersatz von
20 Prozent des Kaufpreises verlangen, wenn nicht der Besteller
nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger
als die Pauschale entstanden ist.
- Liefer- und Leistungszeit
-
Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur
verbindlich, wenn sie von XDREAM-OPTICS ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bestätigt werden.
-
Die Lieferfrist beginnt mit Zugang der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Erfüllung der vom Besteller zu
leistenden Mitwirkungspflichten sowie vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung.
-
Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert
sich um bis zu 2 Wochen, wenn XDREAM-OPTICS selbst nicht rechtzeitig
beliefert wird. In diesem Fall hat XDREAM-OPTICS dem Besteller
unverzüglich schriftlich die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung
anzuzeigen.
-
Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen
des Bestellers beginnen die Fristen ab der wirksamen Vereinbarung der
Änderung neu zu laufen.
-
Gerät XDREAM-OPTICS in Verzug, so so kann der
Besteller, - sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist -
von XDREAM-OPTICS eine Verzugsentschädigung für jede volle Woche der
Verspätung in Höhe von 0,5% bis zur Höhe von im ganzen 10% vom Wert
desjenigen Teils der Lieferung zu verlangen, der infolge der Verspätung
nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Während des Verzugs kann der
Besteller XDREAM-OPTICS eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der
Leistung setzen. Nach deren Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der
gesetzlichen Voraussetzungen und von Nr. 9.6 zu verlangen. Dabei wird
der in S. 1 geregelte Verzugsschaden auf den Schadensersatz statt
Leistung angerechnet.
- Versand und Gefahrenübergang
-
Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung.
-
Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Besteller
über. Sollte ausnahmsweise Abholung vereinbart worden sein, so geht die
Gefahr mit der Aussonderung der Ware und der Information des Bestellers
über die dadurch geschaffene Abholmöglichkeit über.
-
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Mangels anderer Vereinbarungen wählt XDREAM-OPTICS
Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen.
-
Versicherungen gegen Transportschäden aller Art
werden nur auf Wunsch des Bestellers unter Berechnung der verausgabten
Beträge vorgenommen.
- Eigentumsvorbehalt
-
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger Vergütungsansprüche von
XDREAM-OPTICS Eigentum von XDREAM-OPTICS. Der Besteller ist jedoch
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern, solange er XDREAM-OPTICS gegenüber nicht in Zahlungsverzug
gerät. Der Besteller ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware nicht berechtigt.
-
Im Falle der Umbildung oder Verarbeitung der von
XDREAM-OPTICS gelieferten Ware geschieht dies für XDREAM-OPTICS;
XDREAM-OPTICS erlangt das Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen Sache,
und zwar in Höhe des dem Besteller von XDREAM-OPTICS in Rechnung
gestellten Werts der Vorbehaltsware. Der Besteller wird die neue Sache
für XDREAM-OPTICS kostenlos verwahren.
-
Der Besteller tritt hiermit seine aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen gegen
Dritte an XDREAM-OPTICS ab. XDREAM-OPTICS nimmt die Abtretung an. Wird
die Vorbehaltsware von dem Besteller zusammen mit anderen, nicht
XDREAM-OPTICS gehörenden Waren, weiterverkauft, so werden die
Forderungen und Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
an XDREAM-OPTICS abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der
Besteller ermächtigt. XDREAM-OPTICS kann die Einzugsbefugnis des
Bestellers aufgrund berechtigter Interessen beschränken und beim
Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug des
Bestellers widerrufen. XDREAM-OPTICS kann verlangen, dass der Besteller
ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
-
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Besteller auf das Eigentum von XDREAM-OPTICS hinzuweisen und
XDREAM-OPTICS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei Verstoß
gegen die Benachrichtigungspflicht ist XDREAM-OPTICS berechtigt,
sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort geltend zu machen.
-
Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner
Zahlungspflichten länger als 14 Tage in Verzug, ist XDREAM-OPTICS
berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Vorbehaltswaren auf Kosten
des Bestellers zu verlangen oder diese aus fremden Räumen auf Kosten des
Bestellers zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen. Der Besteller
ist verpflichtet, XDREAM-OPTICS für diesen Fall den Zugang zu fremden
Räumen durch Vereinbarung mit dem jeweiligen Empfänger der
Vorbehaltsware zu ermöglichen. XDREAM-OPTICS ist dann nur gegen
vorherige Erfüllung aller offenen Forderungen durch den Besteller zur
Lieferung verpflichtet.
-
Das gleiche Recht steht XDREAM-OPTICS zu, wenn der
Besteller trotz vorheriger Mahnung seiner Verpflichtung zur pfleglichen
Behandlung des Vorbehaltsgutes nicht nachkommt oder ihn sonstige, nicht
unerhebliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der
Vorbehaltsware treffen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch
XDREAM-OPTICS bleibt hiervon unberührt.
-
XDREAM-OPTICS verpflichtet sich, die ihr zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach ihrer Wahl insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
XDREAM-OPTICS nach billigem Ermessen.
-
Der Besteller wird die Vorbehaltsware für
XDREAM-OPTICS auf eigene Kosten sachgemäß lagern und ordnungsgemäß
versichern.
-
Sachmängelgewährleistung und
Haftung
-
XDREAM-OPTICS übernimmt die Gewähr, dass sich die von
ihr gelieferten Waren zur Zeit des Gefahrübergangs zu der nach dem
vorliegenden Vertrag vorausgesetzten Verwendung eignen.
Die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung für
die Waren richtet sich maßgeblich nach den entsprechenden
Bedienungsanleitungen. Dasselbe gilt für die gewöhnliche Verwendung der
Waren.
Die Angaben in den Bedienungsanleitungen sowie in
allen anderen Unterlagen, wie z.B. Produktbeschreibungen, Katalogen usw.
enthalten ausschließlich eine unverbindliche Beschreibung der jeweiligen
Waren und stellen keine Garantien dar.
Die Zusicherung von Garantien bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von XDREAM-OPTICS.
XDREAM-OPTICS verpflichtet sich dazu, alle während
der Gewährleistungspflicht hervortretenden, reproduzierbaren Mängel,
nach eigenem Ermessen entweder zu beseitigen, eine Umgehung der
Auswirkung des Fehlers zu schaffen oder durch Ersatzlieferung zu
beseitigen (nachfolgend insgesamt " Nacherfüllung" genannt). Ersetzte
Teile werden Eigentum von XDREAM-OPTICS.
XDREAM-OPTICS kann zum Zweck der Fehlerbeseitigung
auch Dritte einschalten. Dabei handelt XDREAM-OPTICS im eigenen Namen
und auf eigene Kosten.
Kann XDREAM-OPTICS bei den vom Besteller gemeldeten
Fehlern nachweisen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so gehen die
Aufwendungen für die Fehlersuche sowie für die weiteren Leistungen, die
damit im Zusammenhang stehen, zu Lasten des Bestellers.
Wenn die Nacherfüllung zwei Wochen nach Einleitung
durch XDREAM-OPTICS fehlgeschlagen ist, kann der Besteller nach seiner
Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Rücktritt bzw.
Minderung sind vom Besteller schriftlich zu erklären. Darüber hinaus
kann der Besteller von XDREAM-OPTICS Schadensersatz verlangen, wenn die
gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Im übrigen richten sich
Schadensersatzansprüche nach Nr. 9.7.
Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ab der
Auslieferung der Ware. Wenn der Besteller die Waren von XDREAM-OPTICS
direkt oder indirekt an Verbraucher weiterverkauft, trägt er dafür
Sorge, dass derjenige, der die XDREAM-OPTICS Waren an einen Verbraucher
verkauft dem Verbraucher eine Gewährleistungsfrist von nicht mehr als
zwei Jahren ab Übergabe der Ware einräumt.
-
Mängelrügen sind, sofern es sich um offensichtliche
Mängel handelt, spätestens 8 Kalendertage nach Erhalt der Lieferung
schriftlich geltend zu machen (Ausschlußfrist). Das gleiche gilt, sobald
ein zunächst nicht offensichtlicher Mangel vom Besteller als tatsächlich
vorhanden erkannt worden ist.
-
Zur Vornahme aller nach dem billigen Ermessen von
XDREAM-OPTICS notwendig erscheinenden Nachbesserungen hat der Besteller
nach Verständigung mit XDREAM-OPTICS die erforderliche Gelegenheit zu
geben, ansonsten XDREAM-OPTICS von der Mängelhaftung befreit ist.
-
Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel und
Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Nichtbeachtung der Vorschriften von XDREAM-OPTICS
über Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch und Betrieb durch den Besteller
oder ihm zuzurechnende Personen.
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den
Besteller oder ihm zuzurechnende Personen.
Fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Behandlung
durch den Besteller oder Dritte.
Natürliche Abnutzung.
Eingriffe des Bestellers oder eines von ihm dazu
Beauftragter Dritten in ein Computerprogramm nach Nr. 8.1 oder Nr. 8.3.
-
Eine Gewährleistung von XDREAM-OPTICS erfolgt nicht
für solche Computerprogramme, die unter Nr. 8.2 fallen. Wenn und soweit
XDREAM-OPTICS Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller dieser
Computerprogramme zustehen, wird XDREAM-OPTICS diese
Gewährleistungsansprüche an den Besteller abtreten.
-
Der Besteller darf fällige Zahlungen mit der
Begründung, dass Mängel vorhanden seien, nur in dem Umfang
zurückbehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
steht.Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen
XDREAM-OPTICS, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
gleich aus welchem Grund (Verzögerung, Schadensersatz statt Leistung
usw.) sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit oder es geht um die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder Personenschäden. Im Falle der leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von
XDREAM-OPTICS auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Die vorstehenden
Regelungen gelten entsprechend für deliktische Vorschriften.
- Rechtsmängelgewährleistung
XDREAM-OPTICS gewährleistet, dass Computerprogramme,
nach Nr. 8.1 und 8.3 nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter
verstoßen. Daher stellt XDREAM-OPTICS den Besteller von allen Ansprüchen
frei, die von Dritten gegen den Besteller wegen der Verletzung ihrer
gewerblichen Schutzrechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Waren von
XDREAM-OPTICS geltend machen. Diese Freistellung ist dadurch bedingt, dass
der Besteller XDREAM-OPTICS unverzüglich und schriftlich über derartige
Ansprüche informiert und XDREAM-OPTICS bei der Abwehr derartiger Ansprüche
nach besten Kräften unterstützt.
XDREAM-OPTICS ist berechtigt und verpflichtet, an den
Computerprogrammen die Änderungen vorzunehmen, die aufgrund der Ansprüche
Dritter wegen der Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte erforderlich
sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Freistellung
erfolgt nicht, wenn und soweit der Besteller oder ein von ihm dazu
Beauftragter Dritter einen Eingriff in ein Computerprogramm von
XDREAM-OPTICS vornimmt.
- Geheimhaltung
-
Beide Parteien haben alle Unterlagen und
Informationen, die sie bei und in Erfüllung eines Vertrages über den
internen Geschäftsbereich der jeweils anderen Partei erhalten,
vertraulich zu behandeln. Zu dem internen Geschäftsbereich von
XDREAM-OPTICS gehören auch der Aufbau und die Struktur der Waren von
XDREAM-OPTICS.
-
Diese Pflichten bleiben nach Beendigung eines
Vertrages bestehen. Den Parteien steht es jedoch frei, sich im Rahmen
der kommerziellen Werbung gegenseitig als Referenz zu benennen.
- Versicherungen
Zur Miete oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern
beim Besteller auf dessen Gefahr und sind gegen Einbruch, Feuer, Wasser
und andere Gefahren zu versichern und sachgemäß zu lagern.
- Datenschutz
Der Besteller ist damit einverstanden, daß seine
XDREAM-OPTICS im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden
personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von XDREAM-OPTICS gespeichert
und automatisch verarbeitet werden.
- Verschiedenes
-
Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers aus den
mit XDREAM-OPTICS getätigten Rechtsgeschäften bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von XDREAM-OPTICS.
-
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche
Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte
wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise
erreicht werden kann. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen
sollte, daß der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Oberkirch, wenn der
Besteller Kaufmann ist. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der
Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers
unbekannt ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des
CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.
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