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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
1.
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an  XDREAM-OPTICS.
2.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
3.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CD-R, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche 
vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

  1. Allgemeines

    Diese Geschäftsbedingungen regeln die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragschließenden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von XDREAM-OPTICS schriftlich bestätigt sind.

    Diese Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn sie nicht noch einmal besonders vereinbart werden.

    Zuwiderlaufende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten XDREAM-OPTICS nicht, auch wenn XDREAM-OPTICS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

    Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von XDREAM-OPTICS schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für eine Abänderung bzw. Aufhebung der vorstehend vereinbarten Schriftform.
     

  2. Angebotsbedingungen/Auftragsbestätigung
     
    1. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Angeboten sowie Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, wenn sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

    2. Für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von XDREAM-OPTICS oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Ein Auftrag kommt grundsätzlich erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch XDREAM-OPTICS zustande.
       

  3. Preise
     
    1. Die Preise verstehen sich grundsätzlich brutto in EURO ab Lieferort Oberkirch, ausschließlich Verpackung, Transport, sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation), sowie der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach §19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz ohne Berechnung der Umsatzsteuer.
       

  4. Zahlungsbedingungen
     
    1. Sämtliche Zahlungen für Waren sind ohne Abzug vor Versand der Waren zu leisten.
      Bei Lieferung auf Rechnung gilt eine Frist von 10 Tagen nach dem Rechnungs-ausstellungsdatum (Zahlungseingang).

    2. Falls XDREAM-OPTICS eine Zahlung durch Scheck und Wechsel akzeptiert, gilt die Zahlung erst mit Einlösung als bewirkt. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

    3. Der Besteller kann gegenüber den Zahlungsansprüchen von XDREAM-OPTICS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

    4. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers vor, so kann XDREAM-OPTICS Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, noch nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des Bestellers zurückholen sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen XDREAM-OPTICS auch zu, wenn der Besteller trotz Mahnung und nach Fristsetzung keine Zahlung leistet.

    5. Kommt der Besteller mit Abnahme des Vertragsgegenstandes in Verzug, so ist XDREAM-OPTICS berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. XDREAM-OPTICS kann hierbei ohne besonderen Nachweis einen pauschalierten Schadensersatz von 20 Prozent des Kaufpreises verlangen, wenn nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
       

  5. Liefer- und Leistungszeit
     
    1. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von XDREAM-OPTICS ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

    2. Die Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Erfüllung der vom Besteller zu leistenden Mitwirkungspflichten sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

    3. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um bis zu 2 Wochen, wenn XDREAM-OPTICS selbst nicht rechtzeitig beliefert wird. In diesem Fall hat XDREAM-OPTICS dem Besteller unverzüglich schriftlich die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung anzuzeigen.

    4. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Bestellers beginnen die Fristen ab der wirksamen Vereinbarung der Änderung neu zu laufen.

    5. Gerät XDREAM-OPTICS in Verzug, so so kann der Besteller, - sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist - von XDREAM-OPTICS eine Verzugsentschädigung für jede volle Woche der Verspätung in Höhe von 0,5% bis zur Höhe von im ganzen 10% vom Wert desjenigen Teils der Lieferung zu verlangen, der infolge der Verspätung nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Während des Verzugs kann der Besteller XDREAM-OPTICS eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Nach deren Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und von Nr. 9.6 zu verlangen. Dabei wird der in S. 1 geregelte Verzugsschaden auf den Schadensersatz statt Leistung angerechnet.
       

  6. Versand und Gefahrenübergang
     
    1. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung.

    2. Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Besteller über. Sollte ausnahmsweise Abholung vereinbart worden sein, so geht die Gefahr mit der Aussonderung der Ware und der Information des Bestellers über die dadurch geschaffene Abholmöglichkeit über.

    3. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mangels anderer Vereinbarungen wählt XDREAM-OPTICS Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen.

    4. Versicherungen gegen Transportschäden aller Art werden nur auf Wunsch des Bestellers unter Berechnung der verausgabten Beträge vorgenommen.
       

  7. Eigentumsvorbehalt
     
    1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger Vergütungsansprüche von XDREAM-OPTICS Eigentum von XDREAM-OPTICS. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er XDREAM-OPTICS gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät. Der Besteller ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware nicht berechtigt.

    2. Im Falle der Umbildung oder Verarbeitung der von XDREAM-OPTICS gelieferten Ware geschieht dies für XDREAM-OPTICS; XDREAM-OPTICS erlangt das Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen Sache, und zwar in Höhe des dem Besteller von XDREAM-OPTICS in Rechnung gestellten Werts der Vorbehaltsware. Der Besteller wird die neue Sache für XDREAM-OPTICS kostenlos verwahren.

    3. Der Besteller tritt hiermit seine aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen gegen Dritte an XDREAM-OPTICS ab. XDREAM-OPTICS nimmt die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller zusammen mit anderen, nicht XDREAM-OPTICS gehörenden Waren, weiterverkauft, so werden die Forderungen und Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an XDREAM-OPTICS abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller ermächtigt. XDREAM-OPTICS kann die Einzugsbefugnis des Bestellers aufgrund berechtigter Interessen beschränken und beim Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug des Bestellers widerrufen. XDREAM-OPTICS kann verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum von XDREAM-OPTICS hinzuweisen und XDREAM-OPTICS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist XDREAM-OPTICS berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort geltend zu machen.

    5. Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten länger als 14 Tage in Verzug, ist XDREAM-OPTICS berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Vorbehaltswaren auf Kosten des Bestellers zu verlangen oder diese aus fremden Räumen auf Kosten des Bestellers zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen. Der Besteller ist verpflichtet, XDREAM-OPTICS für diesen Fall den Zugang zu fremden Räumen durch Vereinbarung mit dem jeweiligen Empfänger der Vorbehaltsware zu ermöglichen. XDREAM-OPTICS ist dann nur gegen vorherige Erfüllung aller offenen Forderungen durch den Besteller zur Lieferung verpflichtet.

    6. Das gleiche Recht steht XDREAM-OPTICS zu, wenn der Besteller trotz vorheriger Mahnung seiner Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung des Vorbehaltsgutes nicht nachkommt oder ihn sonstige, nicht unerhebliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Vorbehaltsware treffen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch XDREAM-OPTICS bleibt hiervon unberührt.

    7. XDREAM-OPTICS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt XDREAM-OPTICS nach billigem Ermessen.

    8. Der Besteller wird die Vorbehaltsware für XDREAM-OPTICS auf eigene Kosten sachgemäß lagern und ordnungsgemäß versichern.
       

  8. Sachmängelgewährleistung und Haftung
     

    1. XDREAM-OPTICS übernimmt die Gewähr, dass sich die von ihr gelieferten Waren zur Zeit des Gefahrübergangs zu der nach dem vorliegenden Vertrag vorausgesetzten Verwendung eignen.

      Die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung für die Waren richtet sich maßgeblich nach den entsprechenden Bedienungsanleitungen. Dasselbe gilt für die gewöhnliche Verwendung der Waren.

      Die Angaben in den Bedienungsanleitungen sowie in allen anderen Unterlagen, wie z.B. Produktbeschreibungen, Katalogen usw. enthalten ausschließlich eine unverbindliche Beschreibung der jeweiligen Waren und stellen keine Garantien dar.

      Die Zusicherung von Garantien bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von XDREAM-OPTICS.

      XDREAM-OPTICS verpflichtet sich dazu, alle während der Gewährleistungspflicht hervortretenden, reproduzierbaren Mängel, nach eigenem Ermessen entweder zu beseitigen, eine Umgehung der Auswirkung des Fehlers zu schaffen oder durch Ersatzlieferung zu beseitigen (nachfolgend insgesamt " Nacherfüllung" genannt). Ersetzte Teile werden Eigentum von XDREAM-OPTICS.

      XDREAM-OPTICS kann zum Zweck der Fehlerbeseitigung auch Dritte einschalten. Dabei handelt XDREAM-OPTICS im eigenen Namen und auf eigene Kosten.

      Kann XDREAM-OPTICS bei den vom Besteller gemeldeten Fehlern nachweisen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so gehen die Aufwendungen für die Fehlersuche sowie für die weiteren Leistungen, die damit im Zusammenhang stehen, zu Lasten des Bestellers.

      Wenn die Nacherfüllung zwei Wochen nach Einleitung durch XDREAM-OPTICS fehlgeschlagen ist, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Rücktritt bzw. Minderung sind vom Besteller schriftlich zu erklären. Darüber hinaus kann der Besteller von XDREAM-OPTICS Schadensersatz verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Im übrigen richten sich Schadensersatzansprüche nach Nr. 9.7.

      Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ab der Auslieferung der Ware. Wenn der Besteller die Waren von XDREAM-OPTICS direkt oder indirekt an Verbraucher weiterverkauft, trägt er dafür Sorge, dass derjenige, der die XDREAM-OPTICS Waren an einen Verbraucher verkauft dem Verbraucher eine Gewährleistungsfrist von nicht mehr als zwei Jahren ab Übergabe der Ware einräumt.

    2. Mängelrügen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, spätestens 8 Kalendertage nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen (Ausschlußfrist). Das gleiche gilt, sobald ein zunächst nicht offensichtlicher Mangel vom Besteller als tatsächlich vorhanden erkannt worden ist.

    3. Zur Vornahme aller nach dem billigen Ermessen von XDREAM-OPTICS notwendig erscheinenden Nachbesserungen hat der Besteller nach Verständigung mit XDREAM-OPTICS die erforderliche Gelegenheit zu geben, ansonsten XDREAM-OPTICS von der Mängelhaftung befreit ist.

    4. Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel und Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

      Nichtbeachtung der Vorschriften von XDREAM-OPTICS über Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch und Betrieb durch den Besteller oder ihm zuzurechnende Personen.

      Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Besteller oder ihm zuzurechnende Personen.

      Fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Behandlung durch den Besteller oder Dritte.

      Natürliche Abnutzung.

      Eingriffe des Bestellers oder eines von ihm dazu Beauftragter Dritten in ein Computerprogramm nach Nr. 8.1 oder Nr. 8.3.

    5. Eine Gewährleistung von XDREAM-OPTICS erfolgt nicht für solche Computerprogramme, die unter Nr. 8.2 fallen. Wenn und soweit XDREAM-OPTICS Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller dieser Computerprogramme zustehen, wird XDREAM-OPTICS diese Gewährleistungsansprüche an den Besteller abtreten.

    6. Der Besteller darf fällige Zahlungen mit der Begründung, dass Mängel vorhanden seien, nur in dem Umfang zurückbehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht.Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen XDREAM-OPTICS, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Grund (Verzögerung, Schadensersatz statt Leistung usw.) sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es geht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Personenschäden. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von XDREAM-OPTICS auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für deliktische Vorschriften.
       

  9. Rechtsmängelgewährleistung

    XDREAM-OPTICS gewährleistet, dass Computerprogramme, nach Nr. 8.1 und 8.3 nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen. Daher stellt XDREAM-OPTICS den Besteller von allen Ansprüchen frei, die von Dritten gegen den Besteller wegen der Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Waren von XDREAM-OPTICS geltend machen. Diese Freistellung ist dadurch bedingt, dass der Besteller XDREAM-OPTICS unverzüglich und schriftlich über derartige Ansprüche informiert und XDREAM-OPTICS bei der Abwehr derartiger Ansprüche nach besten Kräften unterstützt.

    XDREAM-OPTICS ist berechtigt und verpflichtet, an den Computerprogrammen die Änderungen vorzunehmen, die aufgrund der Ansprüche Dritter wegen der Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte erforderlich sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Freistellung erfolgt nicht, wenn und soweit der Besteller oder ein von ihm dazu Beauftragter Dritter einen Eingriff in ein Computerprogramm von XDREAM-OPTICS vornimmt.
     

  10. Geheimhaltung
     
    1. Beide Parteien haben alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in Erfüllung eines Vertrages über den internen Geschäftsbereich der jeweils anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln. Zu dem internen Geschäftsbereich von XDREAM-OPTICS gehören auch der Aufbau und die Struktur der Waren von XDREAM-OPTICS.

    2. Diese Pflichten bleiben nach Beendigung eines Vertrages bestehen. Den Parteien steht es jedoch frei, sich im Rahmen der kommerziellen Werbung gegenseitig als Referenz zu benennen.
       

  11. Versicherungen

    Zur Miete oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Besteller auf dessen Gefahr und sind gegen Einbruch, Feuer, Wasser und andere Gefahren zu versichern und sachgemäß zu lagern.
     
  12. Datenschutz

    Der Besteller ist damit einverstanden, daß seine XDREAM-OPTICS im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von XDREAM-OPTICS gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
     
  13. Verschiedenes
     
    1. Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers aus den mit XDREAM-OPTICS getätigten Rechtsgeschäften bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von XDREAM-OPTICS.

    2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Oberkirch, wenn der Besteller Kaufmann ist. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers unbekannt ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.